Strafrechtliche Landesverweisung gegen EU-Bürger bestätigt

Das Bundesgericht äussert sich in einem ersten Entscheid, Urteil vom 1. November 2018 (6B_235/2018), zur strafrechtlichen Landesverweisung im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen (FZA). Es bestätigte die vom Obergericht des Kantons Zürich gegen einen straffälligen EU-Bürger angeordnete Landesverweisung.

Im konkreten Fall besteht kein Konflikt mit dem FZA, weshalb das Bundesgericht die Frage nach einem allfälligen Vorrang von Landesrecht oder FZA nicht behandelt bzw. offen lässt – mithin bleibt Schubert in diesem Urteil ein Komponist. Das Bundesgericht macht aber dennoch interessante Ausführungen zum Thema strafrechtliche Landesverweisung sowie zu seiner Auslegung des FZA in diesem Bereich, welche von der Rechtsprechung zum Ausländergesetz (AuG) strikt zu unterscheiden ist.

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